Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
Ein Verfahrensbeistand (manchmal auch „Anwalt des Kindes“ genannt) ist eine Person, die in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren, die Interessen des Kindes vertritt. Dies kann in Fällen von Sorgerechts- oder Umgangsregelungen, Kindeswohlgefährdung oder anderen familienrechtlichen Streitigkeiten relevant sein.
Die Hauptaufgaben eines Verfahrensbeistands sind:
1. Kindesanhörung: Der Verfahrensbeistand führt Gespräche mit dem Kind, um dessen Meinung, Wünsche und Bedenken in Erfahrung zu bringen.
2. Interessenvertretung: Er vertritt die Interessen des Kindes vor Gericht und gibt dessen Meinung und Wünsche an das Gericht weiter.
3. Informationsbeschaffung: Der Verfahrensbeistand sammelt Informationen, die für das Wohl des Kindes relevant sein könnten, z.B. durch Gespräche mit Eltern, Lehrern oder Therapeuten.
4. Berichterstattung: Er informiert das Gericht über seine Erkenntnisse und gibt Empfehlungen ab, wie im besten Interesse des Kindes entschieden werden sollte.
Ein Verfahrensbeistand wird in der Regel vom Gericht bestellt, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Interessen des Kindes besonders geschützt werden müssen oder wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint. Bei Angelegenheiten der Personensorge und des Umgangsrechts ist eine Bestellung Pflicht. Dabei handelt es sich häufig um Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Psychologie oder Recht. Der Verfahrensbeistand agiert unabhängig und soll sicherstellen, dass die Perspektive des Kindes im Verfahren angemessen berücksichtigt wird.
Meine Leistungen
Als Verfahrensbeistand werde ich vom jeweiligen Familiengericht bestellt. In der Regel wendet sich das Gericht an einen Verfahrensbeistand. Es ist aber auch möglich, dass Eltern einen Verfahrenbeistand vorschlagen.